Ortsgerichte in Wesertal (Lippoldsberg / Vernawahlshausen)
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der der Hessischen Landesverwaltung - hier der Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichts ist das jeweilige Amtsgericht
Aufgabengebiet:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Aufgabengebiet: Sicherung des Nachlasses
Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht, 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
Aufgabengebiet: Schätzungen
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
Ortsgericht Lippoldsberg und Vernawahlshausen
Gerhard Hieronymus
Tel.: 05572 - 336
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